Impressum

Postalische Adresse:
LFB Labor für Ballistik,
Klaus W. Herrlinger,
Aufhauserstr. 25,
73337 Bad Überkingen,
Tel. 07331/680 891

Fabrikations Adresse:
Karl-Benz-Str. 6, 73312 Geislingen

E-Mail: info@lfb-munition.com

Rechtsform: Einzelfirma

Inhaber: Klaus W. Herrlinger

Umsatzsteuer-ID.Nr.:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a
Umsatzsteuergesetz: DE196992004

LUCID Verpackungsregister-Nr. DE 3521 8456 5781 0

Finanzamt Göppingen
Steuernummer 62265/27602

Aufsichtsbehörde zwecks Waffenhandelserlaubnis § 21 Abs. 1,
Waffenherstellungserlaubnis § 21 Abs. 1 – Munition,
Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz:

Rechts und Ordnungsamt, Waffenrecht,
Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen, Tel 07161 202 0

Allgemeine Bedingungen
für den Verkauf von Produkten des
Labor für Ballistik, D-73337 Bad Überkingen 

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
  2. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Labor für Ballistik, Aufhauser Str. 25, D-73337 Bad Überkingen für den Verkauf von Produkten, mit denen sich der Besteller bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen dem LfB gelten nur, wenn sie von diesen ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
  3. Entgegenstehenden oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen dem LfB abweichenden Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Bestellers wird hiermit widersprochen; sie werden dem LfB gegenüber nur wirksam, wenn das LfB diesen Änderungen schriftlich zustimmt. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass eine Bestellung unter Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers erfolgt.
  4. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dem LfB für den Verkauf von Produkten sind Grundlage auch für alle künftigen Geschäfte zwischen dem LfB und dem Besteller.
  5. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

  1. Vertragsschluss
  2. Sämtliche Angaben zu den Produkten sind freibleibend und stellen die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar (invitatio ad offerendum).
    Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  3. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich sein Vertragsangebot. Das LfB wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  4. Ein Vertragsschluss kommt erst durch Abgabe der Annahmeerklärung seitens des LfB wirksam zustande.
  5. Das LfB ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang anzunehmen. Das LfB ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen. Das LfB ist berechtigt, die Bestellmenge zu begrenzen.
  6. Der Vertragsschluss erfolgt, sofern es sich um erwerbsbeschränkte Produkte nach dem Waffengesetz handelt, unter dem Vorbehalt, dass der Besteller in eigenem Namen handelt und zum Erwerb von Waffen oder Munition berechtigt ist und insofern im Besitz einer gültigen Erwerbsberechtigung nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland ist und diese dem in der Annahmeerklärung durch das LfB bestätigten Vertriebspartner (Büchsenmacher) vorlegt.
  7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.

Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung, soweit bereits erbracht, wird unverzüglich zurückerstattet.

 

III. Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
  2. Die auf der Website dem LfB genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich in Euro bei Abholung der Ware durch den Besteller beim jeweiligen Vertriebspartner (Büchsenmacher).
  3. Die Zahlung ist mit dem Vertragsschluss sofort fällig und hat spätestens bei Übergabe der Ware zu erfolgen. Der Besteller kann insofern an den Vertriebspartner (Büchsenmacher) dem LfB schuldbefreiend leisten.
  4. Alle Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe.
  5. Hinsichtlich erwerbsbeschränkter Produkte verpflichtet sich der Besteller, die Ware innerhalb von zehn Tagen ab dem bei der Bestellung bekannt gemachten Abholungstermin, beim jeweiligen in der Annahmebestätigung benannten Vertriebspartner abzuholen und den Kaufpreis zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug.
  6. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist das LfB berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskontüberleitungsgesetz zu berechnen.
  7. Dem Besteller stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und diese rechtskräftig festgestellt oder von dem LfB schriftlich anerkannt worden sind.
  8. Lieferungen
  9. Bei Vertragsschluss mit einem Verbraucher wird grundsätzlich ein Versendungskauf von Produkten, die einer Erwerbsbeschränkung nach dem Waffengesetz unterliegen, ausgeschlossen. Diese Ware kann ausschließlich durch den Besteller bei dem vereinbarten und in der Annahmeerklärung durch das LfB bestätigten Vertriebspartner (Büchsenmacher), nach Vorlage einer gültigen Erwerbserlaubnis nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland, persönlich abgeholt werden.
  10. Der Besteller verpflichtet sich, nach Erhalt einer Benachrichtigung zur Abholung der Ware, diese innerhalb von vierzehn Tagen beim jeweiligen in der Annahmebestätigung benannten Vertriebspartner abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Annahmeverzug.
  11. Lieferungen an Unternehmer erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung und sofern dem LfB eine gültige Erwerbserlaubnis nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland vorliegt. Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise eine Lieferfrist schriftlich zugesagt wurde. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers.

 

  1. Gefahrübergang
  2. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch bei Teillieferung mit der Übergabe der Ware durch den Vertriebspartner (Büchsenmacher) dem LfB auf den Besteller über.
  3. Beim Versendungskauf von Waren, die keiner Erwerbsbeschränkung nach dem Waffengesetz unterliegen, oder im Rahmen des Vertragsschlusses mit einem Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch bei Teillieferung – mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Unternehmer über. Die Verpackung erfolgt mit üblicher Sorgfalt. Die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Transportunternehmens für den Unternehmer steht im Ermessen dem LfB, sofern nicht eine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde. Das LfB ist berechtigt, zu Gunsten und auf Kosten des Unternehmers eine Transportversicherung abzuschließen.
  4. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

  1. Rückgaberecht
  2. Nur für Rechtsgeschäfte, die ein Verbraucher abschließt, besteht ein gesetzliche Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen, ohne dass es seitens des Verbrauchers einer Begründung für die Rückgabe bedürfte.
  3. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt im Zeitpunkt des Erhalts der Ware; sie wird durch Rücksendung der vollständigen, ungebrauchten und unbeschädigten Ware an das

Labor für Ballistik, Aufhauser Str. 25, D-73337 Bad Überkingen

gewahrt.

  1. Eine Rückgabe von Waren, die einer Erwerbsbeschränkung nach dem Waffengesetz unterliegen, kann nur nach vorheriger Rücksprache mit dem LfB erfolgen, da an den Transport solcher Waren besondere Anforderungen gestellt werden.
  2. Das Rückgaberecht gilt nicht für Artikel, die das LfB nicht im Lager führt und die von dem LfB auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin beschafft wurden.
  3. Sofern der Besteller sein Rückgaberecht durch Rücksendung ausüben möchte, hat er die Rücksendungsabsicht dem LfB rechtzeitig anzuzeigen.

Ergänzend gelten die Regelungen des Artikel XII.

  1. Werden beschädigte oder defekte Artikel zurückgegeben, so ist der Besteller dem LfB gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

 

VII. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung

  1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache das LfB nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch das LfB.
  2. Nimmt ein Besteller, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist das LfB berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich das LfB das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist das LfB berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Besteller an das LfB für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 150,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Das LfB behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von dem LfB gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen von dem LfB in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das LfB berechtigt, die Ware herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, das LfB hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Das LfB ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  3. Der Besteller ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechzeitig durchführen.
  4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller das LfB unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem LfB die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den dem LfB entstandenen Ausfall.
  5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen; er tritt dem LfB jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderungen dem LfB ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis dem LfB, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Das LfB verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann das LfB verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für das LfB vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, dem LfB gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt stehende Ware.

Wird die Ware mit anderen, dem LfB nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt das LfB das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem LfB anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für das LfB.

  1. Das LfB verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem LfB.

 

  1. Ausschluss des Rücktritts
  2. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel der Ware beruht, kann der Besteller nur zurücktreten, wenn der zum Rücktritt berechtigende Umstand auf einem von dem LfB zu vertretenden Verschulden beruht. Bei unerheblicher Pflichtverletzung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
  3. Ein Rücktritt ist ferner in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Besteller gesetzlich nur noch zum Wertersatz anstelle einer Rückgewähr der Ware verpflichtet wäre.

 

  1. Gewährleistung
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
  3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch sieben Werktage nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend § 377 HGB.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Einen Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anpruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

  1. Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
  2. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist das LfB innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach Wahl dem LfB. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts.
  3. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.
  4. Für Kundenaufträge die nicht aus der BRD stammen, sind zwingend die behördlichen Genehmigungen des Einfuhrstaates sowie unsere Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Aus ethnischen Gründen muss der LFB vor Vertragsabschluss ins besonders bei Munition für den behördlichen und militärischen Bereich der Endverbleib schriftlich vor Vertragsabschluss gemeldet werden. Bei Nichtbefolgung dieser von LFB festgelegten Bestimmungen werden alle zuvor erteilten Garantieerklärungen und Produktleistungen ungültig. Es besteht dann nur die in der BRD festgeschriebene Garantie. Der Auftraggeber bestätigt diese Vereinbarung wissentlich bei der Auftragserteilung und erkennt diese unwiderruflich an.
  5. Soweit durch das LfB technische Angaben erfolgen, handelt es sich diesbezüglich um Herstellerangaben; diese Angaben erfolgen ohne Gewähr.
  6. Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, etc. stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.

 

  1. Haftungsbeschränkungen und –freistellungen sowie Verjährungsbeschränkungen
  2. Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das LfB haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften das LfB nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

Dies gilt auch, wenn und soweit Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die dem LfB vorliegen.

Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.

  1. Soweit dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit einer Frist von einem Jahr. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
  2. Der Besteller stellt das LfB von allen Nachteilen frei, die dieser durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Bestellers – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

XII. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung

Das LfB kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.

 

XIII. Rücksendungen

Rücksendungen, gleich aus welchem Grunde, dürfen nur mit Zustimmung dem LfB vorgenommen werden und müssen Porto – oder frachtfrei erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen, können also gegebenenfalls nicht fristwahrend wirken. Gleiches gilt für Mängel der Frankierung.

Das Transportrisiko für Rücksendungen trägt der Besteller.

 

XIV. Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Geislingen/Stg..
  2. Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem LfB und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

 

  1. Schutzrechte Dritter
  2. Im Fall einer angeblichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte durch Ergebnisse der von dem LfB erbrachten Lieferungen oder Leistungen wird das LfB nach eigener Wahl entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Produkte so ändern, dass die Schutzrechte nicht verletzt werden oder die Produkte austauschen. Ist dies dem LfB nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
  3. Die Pflicht dem LfB zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X.
  4. Die vorstehend genannten Verpflichtungen dem LfB bestehen nur, soweit der Besteller das LfB über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und dem LfB alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
  5. Das LfB haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, wenn diese auf eine Änderung der Ergebnisse der Lieferungen und Leistungen beruhen, die ganz oder teilweise nicht von dem LfB ausgeführt oder autorisiert waren. Das LfB haftet ferner nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für die betreffenden Ergebnisse der Leistungen nicht vertraglich vorgesehenen Verwendung resultieren.
  6. Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel geregelte Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

XVI. Verwendung von Kundendaten

Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Der Verkäufer (Unternehmer) behält sich jedoch vor, Daten zum Zwecke der Kreditprüfung anderen Unternehmen sowie Auskunfteien zu übermitteln.

 

XVII. Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition

  1. Sämtliche auf dieser Internetseite angebotenen Waren unterliegen dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland (WaffG) und sind nur beschränkt erwerbbar.
  2. Gemäß § 34 WaffG dürfen Waffen oder Munition nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.
  3. Ein Erwerb der angebotenen Waren kann ausschließlich von hierzu gemäß §§ 10 und 13 ff. WaffG berechtigten Personen erfolgen. Dies sind Personen, die die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  4. Mit der Akzeptierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Besteller, auf die Erfordernisse einer gültigen Waffenerwerbsberechtigung hingewiesen worden zu sein.
  5. Mit der Akzeptierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Besteller, eine gemäß § 34 WaffG berechtigte Person zu sein und eine gültige Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition in der Bundesrepublik Deutschland zu haben.
  6. Die Auslieferung der Ware kann nur nach Vorlage der hierzu erforderlichen Erlaubnisurkunde im Original erfolgen. Die Prüfung der Erlaubnis wird vom jeweiligen Büchsenmacher vor Ort durchgeführt. Die Erlaubnis, sowie ein gültiger Personalausweis sind bei der Abholung dem Vertriebspartner (Büchsenmacher) zwingend vorzulegen.

 

XVIII. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine des geltenden Rechts ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Datenschutzerklärung
(gemäß Art. 13 DSGVO gültig ab 25.05.2018)

1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website
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Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch,
sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
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Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz
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Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

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LFB, Labor für Ballistik Klaus W. Herrlinger, Aufhauserstr. 25, D-73337 Bad Überkingen
Telefon: +49 (0) 7331 680 891
E-Mail:  k.herrlinger@lfb-munition.com
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Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

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christine Bayer
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